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HYMNIFY Vereinsstatuten

Name, Sitz und Zweck
Art. 1 – Name und Sitz

a. Unter dem Namen HYMNIFY besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
b. Der Verein hat seinen Sitz in 3033 Wohlen bei Bern

Art. 2 – Zweck und Tätigkeiten

a. Der Verein HYMNIFY will altes Liedgut als wertvolles Kulturgut weltweit erhalten und einer breiten Zuhörerschaft in verschiedenen Sprachen einfach und möglichst kostenfrei zugänglich machen.
b. Sofern es dem Vereinszweck dient, kann der Vorstand jederzeit über weitere Dienstleistungen entscheiden.
c. Der Verein ist selbstlos und gemeinnützig tätig. Er verfolgt keine kommerziellen oder eigenwirtschaftlichen Interessen und erstrebt keinen Gewinn. Er ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 3 – Tätigkeiten

Um den Vereinszweck zu erreichen wird HYMNIFY unter anderem:
-  vor allem lizenzfreie Lieder und Hymnen veröffentlichen
-  Songs neu vertonen, aufnehmen und interpretieren
-  eine Vielfalt von Künstlern und Kulturen einbeziehen
-  die Liedtexte in möglichst vielen Sprachen zugänglich machen
-  Hintergrundinformationen zu den Songs erarbeiten und publizieren
-  Moderne Technologien nutzen und die Inhalte via Internet und Smartphone Apps einfach für jeden interessierten Menschen weltweit möglichst kostenfrei zugänglich machen
-  normale Benutzer ansprechen, aber auch aktive Musiker und Veranstalter aller Art mit den verschiedenen Möglichkeiten einbeziehen und bedienen

Art. 4 – Zusammenarbeit

Der Verein ist bestrebt, so weit wie möglich und sinnvoll jeweils weltweit mit lokalen Partnern, welche ähnliche Ziele verfolgen, zusammenzuarbeiten und Synergien zu nutzen.
Mitgliedschaft
Art. 5 – Mitgliedschaftskategorien

Der Verein besteht aus
- Aktivmitgliedern: Aktivmitglied kann werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die Ziele und den Zweck des Vereins anerkennt und sich dafür in einer bestimmten Funktion regelmässig einsetzt.
- Passivmitgliedern und/oder Gönnern: Passivmitglieder und Gönner können natürliche oder juristische Personen werden, welche den Verein ideell und/oder finanziell unter- stützen.

Art. 6 – Ein- und Austritt

a. Neue Mitglieder werden jeweils an der Mitgliederversammlung aufgenommen
b. Juristische Personen können nicht Aktiv-, sondern nur Passivmitglied werden.
c. Der Austritt aus dem Verein erfolgt auf Ende des Kalenderjahres auf vorgängige schriftliche Erklärung hin
d. Bei Todesfällen erlischt die Mitgliedschaft automatisch
e. Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder ohne Angaben von Gründen aus dem Verein auszuschliessen. Eine Rekursmöglichkeit besteht nicht. Ein späteres Gesuch um Annahme ist indes nicht ausgeschlossen
f. Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch
g. Vom Verein angestellte Personen werden automatisch Vereinsmitglied

Art. 7 – Rechte und Pflichten der Mitglieder

a. Die Versammlung der Mitglieder bildet das oberste Organ des Vereins
b. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand
c. Jedes Aktivmitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Passivmitglieder sind ohne Stimmrecht
d. Stimmberechtigte können Anträge stellen
Organisation
Art. 8 – Die Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind
a. Die Mitgliederversammlung
b. Der Vorstand
c. Die Revisionsstelle

Art. 9 – Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das Oberste Organ des Vereins
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen
Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das einfache Mehr der abgegebenen Stimmen
Bei Stimmengleichheit fällt der/die Vorsitzende den Stichentscheid

Der Vereinspräsident oder die Vereinspräsidentin leitet die Mitgliederversammlung
a. Abnahme von Jahresbericht, Jahresrechnung (inkl. Bilanz)
b. Entlastung des Vorstands und der Revisionsstelle
c. Festsetzung des Jahresbudgets
d. Wahl der Mitglieder des Vorstandes
e. Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Stimmberechtigten
f. Änderung der Statuten
g. Auflösung des Vereins

Art. 10 – Der Vorstand

Folgende Befugnisse und Aufgaben werden dem Vorstand durch die Mitgliederversammlung übertragen:
a. Der Vorstand besteht aus mindestens einem Präsidenten bzw. einer Präsidentin, einem/r Sekretär/in und dem/r Kassier/in
Es können zusätzlich weitere Personen in den Vorstand gewählt werden
b. Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt diesen nach aussen
c. Unterschriftsberechtigt sind Präsident, Kassier und Sekretär je einzeln
d. Der Vorstand verwaltet das Vermögen und verantwortet die Geschäftsbücher
e. Der Vorstand beruft die Mitgliedversammlung ein
f. Der Vorstand setzt den Vereinszweck durch und überwacht genau, dass die Mittel des Vereins dem Vereinszweck entsprechend eingesetzt werden g. Der Vorstand vereinbart seine Sitzungen nach Bedarf. Das Präsidium lädt zu den Sitzungen ein und teilt die zum Voraus bekannten Traktanden mit
h. Der Vorstand kann Mitarbeitende anstellen, bzw. entlassen. Diese sind dem Vorstand rechenschaftspflichtig
i. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse möglichst im Konsens oder mit einfachem «Mehr»

Art. 11 – Die Revisionsstelle

a. Die Mitgliederversammlung wählt eine oder zwei natürliche Personen als Rechnungsrevisorin respektive Rechnungsrevisor oder eine juristische Person
b. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag
c. Die Amtszeit beträgt ein (1) Jahr. Wiederwahl ist möglich
Mittel
Art.12 – Mitgliederbeitrag

Die Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag von 100.– Schweizer Franken.

Art. 13 – Finanzen

a. Der Verein finanziert sich über Mitgliederbeiträge, Gönnerbeiträge, Spenden, Beiträge der öffentlichen Hand, Legate und anderen Zuwendungen und Drittmitteln (wie z.B. Sponsoring oder dem Erlös aus besonderen Aktionen und Aktivitäten)
b. Mittel dürfen nur gemäss dem Vereinszweck verwendet werden. So viele Mittel wie möglich sollen der Produktion und Veröffentlichung von Songs und den involvierten Künstlern zu Gute kommen
c. Das Rechnungsjahr dauert vom Januar bis Dezember

Art.14 – Haftung

Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder und des Vorstandes ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Art. 15 – Auflösung des Vereins

Die Mitgliederversammlung kann mit dem absoluten «Mehr» die Auflösung des Vereins beschliessen und den Vorstand mit der Liquidation beauftragen.

Art.16 – Vermögensverwendung bei Auflösung oder Fusion des Vereins

Eine Fusion kann nur mit einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks von der Steuerpflicht befreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz erfolgen. Im Falle einer Auflösung werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.

Art. 17 – Gesetzesverweis

Sofern diese Statuten keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten die Vorschriften des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, insbesondere Artikel 60 bis 79. Die vorliegenden Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 26. August 2024 genehmigt worden.

HYMNIFY Vereinstätigkeit

Tätigkeitsbericht 2025
Nach der Vereinsgründung Mitte 2024 war 2025 unser erstes volles Vereinsjahr. Die folgenden Vereinstätigkeiten umfassen die zweite Jahreshälfte 2024, sowie das ganze Jahr 2025 – wobei das Gründungsjahr vor allem für vereinstechnische Angelegenheiten genutzt wurde, wie z. B. das Erlangen einer allgemeinen Steuerbefreiung als gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Verein. Im November 2024 haben wir von den Berner Steuerbehörden einen positiven Bescheid bekommen, wofür wir sehr dankbar sind. Ganz im Sinne unseres Mottos «vernetzen, fördern, bewahren» konzentrieren wir uns mit unserem Hauptprojekt, der Hymnify App, auf das sorgfältige Sammeln, Aufnehmen und Finalisieren von alten Hymnen. Unsere wichtigsten Tätigkeiten 2025:
Entwicklung App
Die schon mehrere Jahre dauernde Planung und Entwicklung einer eigenen Hymnify App fand 2025 einen ersten Höhepunkt mit der Fertigstellung der ersten lauffähigen Betaversion unter iOS (Apple iPhones). Lange Kommunikationswege und unterschiedliche Auffassungen bewogen uns Mitte des Jahres zu einem Kurswechsel. Da wir Eigner des Quellcodes der App sind, konnten wir einen Teamwechsel vornehmen und nun mit einem neuen Anbieter aus unserem Umfeld weiterfahren. Dies erspart uns in Zukunft viel Zeit, Geld und lange Kommunikationswege, da die kreativen Köpfe direkt in unserem Team integriert sind.

Für den ersten Release – geplant für Mitte 2026 – haben wir das Feature Set definiert, sowie entschieden, gleichzeitig mit iOS und Android an den Start zu gehen, um möglichst viele Zuhörer zu erreichen. Apple hat uns nach viel Aufwand ebenso unserer Gemeinnützigkeit anerkannt, somit können wir den App Store kostenlos nutzen. Bei Google Play läuft das Verfahren gerade.
Songproduktion
Der grösste Teil unserer Arbeit liegt in der Produktion der Songs. Diese Arbeit wird immer grösser, da die Anzahl Hymnen fast unbegrenzt ist und es immer neue Optionen betreffend Sprachen und Stilen geben wird. Um einen sinnvollen Grundstamm an Songs für den Release Start zur Verfügung zu stellen, konzentrierten wir uns in diesem Jahr auf die Verarbeitung (Post Production) einiger wichtiger, bekannter Hymnen. Seit 2024 haben wir über einhundert Hymnen aufgenommen. Früher oder später werden diese Schritt für Schritt veröffentlicht. Jedes einzelne Lied wird mit äusserster Sorgfalt, mit viel Liebe zum Detail und entsprechendem Aufwand produziert.

Unsere ganze App ist KI-frei, was die künstlerische Umsetzung angeht. Das heisst, dass alle Sänger und Musiker «echt» sind, also nicht KI-generiert. Dies ist für uns als Verein wichtig, da wir die unter KI leidende Musikszene fördern und ermutigen möchten. Es ist zugleich auch ein Gütesiegel und ein Bekennen, dass wir zusammen mit vielen Menschen aus diversen Kulturen gemeinsam an diesem Projekt arbeiten möchten. Die ersten 30 Songs sind fertig und werden in zumindest einer oder mehreren Sprachen mit der ersten Version der App veröffentlicht.
Vernetzung
Für die nächsten Schritte in der App-Entwicklung trafen wir uns in der Schweiz und in den USA mit diversen Spezialisten. Die Technologie schreitet rasant schnell voran – dies möchten wir nutzen. Für die nächsten App-Versionen möchten wir die neusten Technologien mit einbauen, um den Nutzern ein möglichst positives Erlebnis bieten zu können. Hier nutzen wir moderne KI-Technologie.

Auf der Künstlerebene haben wir viel Zeit investiert. Im August 2025 waren wir Teil des Teams einer Live-Aufnahme in Los Angeles. Die Hymnen dieser Aufnahme werden von Anfang weg auf der App vorhanden sein. Für solche Grossprojekte ist immer viel Networking im Spiel. Neue Künstler suchen, kontaktieren und kennenlernen, Aufnahmen planen und umsetzen, etc. Diese Tätigkeiten sind über's ganze jähr verteilt und nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Aber sie sind äusserst wichtig für unsere Arbeit.
Unterstützung
Wir sind von Herzen dankbar für unsere treuen Unterstützer, welche unsere Arbeit erst möglich machen! Danke, dass Ihr an unser Projekt glaubt und uns helft und ermutigt, zielgerichtet dranzubleiben – wir schätzen das sehr! Wer uns künftig ebenso gerne supporten möchte, darf uns gerne via KONTAKTFORMULAR anschreiben oder uns direkt via Banküberweisung unterstützen:

IBAN Nummer: CH54 8080 8007 6160 6219 0
BIC/Swift Code: RAIFCH22976
Bank: Raiffeisenbank Weissenstein, 4500 Solothurn, Schweiz
Kontoinhaber: Verein Hymnify, 3033 Wohlen b. Bern, Schweiz
Vielen herzlichen Dank!
Euer HYMNIFY-Team